Mit MAYFLOWER unterwegs zu neuen Ufern

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die MAYFLOWER GmbH (im folgenden MAYFLOWER genannt) erbringt ihre Dienste gegenüber ihren Vertragspartnern (im folgenden Kunde) auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen; anderweitige Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch für den Fall, dass dem nicht ausdrücklich von MAYFLOWER widersprochen wird.

  1. Sie gelten - soweit der Kunde Vollkaufmann ist - auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der erstmaligen Nutzung der MAYFLOWER-Dienste gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Bezugnahme auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

  1. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn MAYFLOWER dies dem Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigt.

  1. MAYFLOWER ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen werden entsprechend der Ankündigung wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, schriftlich widerspricht. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.



§ 2 Leistungsumfang

  1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag oder aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung von MAYFLOWER sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung

  1. MAYFLOWER bedient sich u.a. zur Erbringung seiner Leistungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland der Übertragungswege von Leitungsgebern (z.B. Deutsche Telekom AG). Die Wahl der Leitungsgeber bzw. Verbindungsnetzbetreiber steht MAYFLOWER frei.

  1. MAYFLOWER bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Das Recht zur Leistungsänderung steht MAYFLOWER insbesondere dann zu, wenn diese Änderung handelsüblich oder MAYFLOWER hierzu, durch Änderung der Gesetzeslage oder durch die Rechtsprechung, verpflichtet ist oder eine Veränderung der technischen Rahmenbedingungen, auf die MAYFLOWER keinen Einfluss hat, stattfindet. Die Interessen des Kunden werden stets angemessen berücksichtigt.

  1. Soweit MAYFLOWER über den vertraglichen Inhalt hinaus für den Kunden freiwillige, unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich aus der Einstellung nicht.



§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die MAYFLOWER GmbH-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,

    1. MAYFLOWER unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren. Dies gilt gleichfalls für Veränderungen in sämtlichen tarifrelevanten Sachverhalten;

    2. MAYFLOWER die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, wenn und soweit dies für die Nutzung MAYFLOWER-Dienste erforderlich ist und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden; ferner die elektrische Energie für die Installation, den Betrieb und die Instandhaltung sowie den ggf. erforderlichen Potentialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung auf eigene Kosten bereitzustellen;

    3. MAYFLOWER - soweit erforderlich -– hinsichtlich der Erteilung von Aufträgen und Weitergabe von Informationen, die für die Erfüllung dieses Vertrages erforderlich sind, zu bevollmächtigen;

    4. MAYFLOWER mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den MAYFLOWER-Diensten verwendet wird und MAYFLOWER einen fachlich kompetenten Ansprechpartner zu benennen, der zuständig und in der Lage ist, die im Rahmen der Bereitstellung der vertraglichen Leistung notwendigen Entscheidungen zu treffen;

    5. die Zugriffsmöglichkeiten auf MAYFLOWER-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen im Internet zu unterlassen; dem Kunden ist es insbesondere untersagt:

      1. Programme oder Dateien anzubieten, die aufgrund ihrer lizenz- oder patentrechtlichen Situation nirgendwo oder nur außerhalb von Deutschland frei von Rechten Dritter sind;

      2. Programme oder Dateien anzubieten, die einem namens-, marken- oder urheberrechtlichem Schutz unterliegen.

      3. Programme oder Dateien anzubieten, deren Inhalt in Deutschland mit Strafe bedroht ist;

      4. Programme oder Dateien anzubieten, die in Deutschland Exportrestriktionen unterliegen und deshalb von Deutschland aus nicht weltweit angeboten werden dürfen, ohne dass Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass ein Zugriff außerhalb Deutschlands unmöglich ist;

      5. Programm oder Dateien anzubieten, die nach den Exportbestimmungen des Herkunftslandes oder des Landes, in dem sie entstanden sind, nicht exportiert werden dürfen.

      6. Programme oder Dateien anzubieten, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz verstoßen.

      7. Programme oder Dateien anzubieten, die gegen Persönlichkeitsrechte Dritter verstoßen,

      8. Programme oder Dateien mit ordnungs- oder sittenwidrigem Inhalt anzubieten.

    6. selbständig für die Erfüllung bzw. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sowie die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am Internet oder dem MAYFLOWER-Netz erforderlich sein sollten;

    7. den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit und des Datenschutzes Folge zu leisten sowie die anerkannte „Etikette“ des Internets zu beachten;

    8. erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und nach Abgabe einer Störungsmeldung die der MAYFLOWER durch die Überprüfung der Einrichtungen entstandenen Kosten zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag;

    9. alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten am Übertragungsweg nur von MAYFLOWER oder einem von MAYFLOWER beauftragten Dritten ausführen zu lassen;

    10. MAYFLOWER binnen eines Monats nach Eintritt des Ereignisses,

      1. jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,

      2. bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,

      3. jede Änderung des Namens, der Firma oder der Rechtsform des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen der MAYFLOWER geführt wird sowie jede Änderung der Anschrift schriftlich anzuzeigen;

    11. im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung von Mängeln und Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen.

  2. Ein Verstoß gegen die dem Kunden Abs. 1 e genannten Pflichten berechtigt MAYFLOWER dazu, sofort und ohne Abmahnung die vertraglichen Leistungen einzustellen und das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Darüber hinaus gilt bei Verstößen gegen die in lit. e genannten Fällen folgendes:

    1. Anstelle einer Kündigung des Vertrages ist MAYFLOWER auch dazu berechtigt, sofern technisch möglich, die Verbreitung der entsprechenden Programme und/oder Dateien zu unterbinden; eine Minderung des Entgelts kann der Kunde in diesen Fällen nicht geltend machen;

    2. Vorstehende Rechte stehen MAYFLOWER insbesondere dann zu, wenn sie von Dritten auf Unterlassung und/oder Schadensersatz in Anspruch genommen wird.

  3. MAYFLOWER kann des Weiteren das Zusammenwirken der Kunden untereinander in einer Benutzerordnung näher regeln. Für den Fall des Verstoßes gegen eine wesentliche Bestimmung dieser Benutzerordnung ist MAYFLOWER nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.



§ 4 Leistungsverzögerungen, Termine, Fristen, Abnahme

  1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die MAYFLOWER die Erbringung der geschuldeten Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von ihr oder ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden hat MAYFLOWER auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. MAYFLOWER ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

  2. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als zwei volle Kalendertage, ist der Kunde berechtigt, bereits erbrachte Vorleistungen ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zu ihrer Beseitigung – jedoch längstens bis zum nächsten Kündigungstermin - entsprechend von MAYFLOWER zurückzufordern. Dies gilt jedoch nicht für Entgelte, die der Kunde für die Anmietung des Serverparks zu entrichten hat. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

    1. der Kunde nicht mehr auf die MAYFLOWER-Infrastruktur zugreifen und dadurch die vertraglich vereinbarten Dienste nicht mehr nutzen kann,

    2. die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

    3. MAYFLOWER kann die Rückzahlung durch Verrechnung mit und entsprechende Minderung der nächsten vertraglich geschuldeten Zahlungen des Kunden bewirken.

  3. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von MAYFLOWER liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Ist der Leistungsausfall von MAYFLOWER oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zu vertreten, so erfolgt eine Rückvergütung nur dann, wenn der Fehler grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde und der Ausfall für einen längeren Zeitraum als einen vollen Kalendertag angedauert hat.

  4. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von MAYFLOWER wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber MAYFLOWER nicht nachkommt.

  5. Kommt der Kunde in Verzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten schuldhaft, darf MAYFLOWER den ihr entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen.

  6. Kommt MAYFLOWER mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn MAYFLOWER eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.

  7. MAYFLOWER führt während und nach Installation der bestellten bzw. gemieteten Systeme die erforderlichen Tests durch und zeigt dem Kunden nach erfolgreichem Abschluss die Funktionsfähigkeit und die Bereitstellung der Anschlussleistung an. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Anzeige von MAYFLOWER ebenfalls schriftlich mitzuteilen, dass das System den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang aufweist, sofern keine Abweichungen oder Mängel bestehen. Etwaige gesetzliche Gewährleistungsansprüche oder mietvertragliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.



§ 5 Überlassung an Dritte

  1. Ohne vorherige schriftliche Erlaubnis von MAYFLOWER dürfen die MAYFLOWER-Dienste von Dritten weder direkt noch mittelbar genutzt werden. Hiervon ausgenommen ist die Nutzung durch im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigte Personen.

  2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergeben sich daraus keine Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche.

  3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der MAYFLOWER-Dienste durch Dritte entstanden sind.



§ 6 Entgelte

  1. Alle Entgelte verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  2. Für jeden nicht eingelösten Wechsel, Scheck oder jede nicht eingelöste Lastschrift hat der Kunde – soweit dies von ihm zu vertreten ist - an MAYFLOWER die tatsächlich entstehenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 zu zahlen.

  3. Für gesondert vereinbarte Dienst- oder Werkleistungen von MAYFLOWER gelten – in Ermangelung ausdrücklich anderer Vereinbarung – die den Verträgen in der jeweils aktuellen Fassung beigefügten Tages- und/oder Stundensätze sowie Reise- und Spesenkosten. Sofern MAYFLOWER bei einem Anschluss aufgrund speziellen Kundenwunsch gesonderte Kosten entstehen, werden diese dem Kunden gesondert gemäß aktueller Preisliste bzw. Vereinbarung in Rechnung gestellt.

  4. MAYFLOWER behält sich bei im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu besorgenden Waren und Dienstleistungen die Berechnung des am Tage der Bestellung gültigen Preises vor.

  5. Erhöhen sich nach mehr als vier Monaten an Monopoldienstleister oder andere Dienste im Rahmen der Erfüllung des Vertragsverhältnisses zu zahlende Gebühren oder Entgelte, so ist MAYFLOWER unter Einhaltung einer angemessenen Ankündigungsfrist dazu berechtigt, die ihr dadurch entstehende Mehrbelastung an den Kunden weiter zu belasten. Sofern die hierdurch entstehenden Preise die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 20 % übersteigen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen.

  6. Zölle, Mehrwertsteuer und sonstige mit der Einfuhr von Waren in einen europäischen oder außereuropäischen Staat im Zusammenhang stehenden Abgaben trägt der Kunde.



§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. MAYFLOWER kann die Annahme von Schecks oder Wechseln ablehnen.

  2. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet.

  3. Jährliche Entgelte sind im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.

  4. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte sowie das einmalige Entgelt für die erstmalige Bereitstellung der Leistung, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.

  5. Leitungs- und Kommunikationskosten (Telekom-Gebühren oder Gebühren anderer Leitungsanbieter) zwischen dem Kunden und dem Anschlusspunkt von MAYFLOWER sind – sofern nicht im Vertrag ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird – nicht Vertragsbestandteil und daher vom Kunden direkt an den Leitungsanbieter zu zahlen.

  6. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am vierzehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein oder es muss bei der MAYFLOWER ein Scheck in Höhe des Rechnungsbetrages eingegangen sein. Bei vom Kunden verschuldeter Verzögerung ist MAYFLOWER berechtigt, eine Bearbeitungs- bzw. Mahngebühr in Höhe von EUR 5,00 zu erheben.

  7. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber MAYFLOWER schriftlich zu erheben. Rechnungen von MAYFLOWER gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.



§ 8 Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist MAYFLOWER berechtigt, die technische Einrichtung zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte zu zahlen und die Kosten der Wiederinbetriebnahme zu tragen.

  2. Bei Zahlungsverzug ist MAYFLOWER zudem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bzw. Leitzins der EZB, jedoch mindestens 5 % zu verlangen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass MAYFLOWER im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche gleich welcher Art wegen Zahlungsverzuges, insbesondere den Nachweis eines höheren Zinsschadens, behält sich MAYFLOWER vor.

  3. Kommt der Kunde

    1. für zwei auf einanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder

    2. in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der dem durchschnittlichen Entgelt für zwei Monate entspricht, in Verzug,

so kann MAYFLOWER die technische Einrichtung auf Kosten des Kunden sperren und/oder das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und bei Verträgen mit Mindestmietzeit Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

§ 9 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

Gegen Forderungen von MAYFLOWER steht dem Kunden die Befugnis zur Aufrechnung nur insoweit zu, als die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus einem Vertrag mit MAYFLOWER zu.



§ 10 Höhere Gewalt

MAYFLOWER ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Leitungsgeber (z.B. Deutsche Telekom AG), auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei von MAYFLOWER autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten.



§ 11 Haftungsbeschränkung

  1. MAYFLOWER haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig, durch den Verwender sowie einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, verursachte Schäden, sowie für zugesicherte Eigenschaften und aus dem Produkthaftungsgesetz.

  2. MAYFLOWER haftet gegenüber dem Kunden nicht dafür, dass die über ihre Kommunikations-Infrastruktur übermittelten Informationen Dritter aktuell und richtig sind. Ferner wird eine Haftung dafür, dass die von Dritten übermittelten und/oder gesendeten Daten frei von Rechten Dritter sind wie auch dafür, dass der Sender Daten und/oder andere Informationen rechtmäßig sendet, von MAYFLOWER nicht übernommen, es sei denn, MAYFLOWER unterlässt trotz Vorliegens konkreter Anhaltspunkte vorsätzlich oder grob fahrlässig eine mögliche und erforderliche Warnung bzw. Prüfung.

Unter einem einzelnen Schadensfall ist die Summe der Ersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt, zu verstehen.



§ 12 Haftung des Kunden, Freistellung

  1. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die MAYFLOWER und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung von MAYFLOWER-Diensten oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten gemäß § 3 nicht nachkommt.

  2. So weit MAYFLOWER durch Dritte wegen rechtswidriger Handlungen des Kunden - insbesondere im Bereich des Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrechts - in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Kunde, MAYFLOWER von allen denkbaren Ansprüchen freizustellen und die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen Kosten zu tragen.

  3. Mit der Inanspruchnahme ist MAYFLOWER berechtigt, von dem Kunden entweder angemessene Vorschüsse oder bereits entstandene Kosten erstattet zu verlangen.



§ 13 Zusätzliche Bestimmungen bei Projekten und Softwarelieferungen

  1. Soweit MAYFLOWER vertraglich die Gestaltung, Erstellung oder Wartung von web-pages übernommen hat, gilt folgendes:

    1. Der Kunde stellt MAYFLOWER das zur Erstellung erforderliche Material zur Verfügung. MAYFLOWER ist verpflichtet, ausschließlich das vom Kunden vorgelegte Text- und Bildmaterial oder vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten bei der Erstellung zu verwenden. Abweichungen bedürfen der Genehmigung des Kunden.

    2. Im Verhältnis der Vertragsparteien untereinander ist ausschließlich der Kunde zur Beachtung der gesetzlichen Vorgaben oder sonstiger Einschränkungen hinsichtlich des Inhaltes der in Auftrag gegebenen web-pages, insbesondere auch für die Beachtung von Urheberrechten und anderer immaterieller Rechte Dritter verantwortlich. Dessen ungeachtet kann MAYFLOWER die Erstellung von web-pages verweigern, wenn diese gegen Gesetze, Verbote oder andere Auflagen verstoßen oder wenn durch die Erstellung Urheberrechte verletzt würden. Eine Verpflichtung von MAYFLOWER zur Überprüfung etwaiger immaterieller Rechte Dritter an dem vom Kunden zur Verfügung gestellten Material besteht, außer im Falle eines offensichtlichen Verstoßes, nicht.

    3. Die Vertragsparteien legen jeweils gesondert für jede Seite Art und Umfang der Designarbeiten und der gewünschten Funktionalitäten fest. Die Vertragsparteien können sich auch auf allgemeine Standards einigen.

    4. MAYFLOWER legt dem Kunden das fertige Produkt (web-page) – durch ein für den Kunden proprietäres Paßwort geschützt – im INTERNET zur Abnahme vor.

    5. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die bei der Erstellung entstehenden source-codes oder andere Dateien oder Daten oder andere Gestaltungszwischenstufen.

  2. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von MAYFLOWER auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.

  3. Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch MAYFLOWER durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

  4. Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patentes oder eines sonstigen Ausschließlichkeitsrechtes geltend gemacht werden, hat der Kunde MAYFLOWER unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von MAYFLOWER keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und MAYFLOWER auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses, überlassen.

  5. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen hiervon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung von MAYFLOWER eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat MAYFLOWER das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:

    1. Den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt,

    2. dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen,

    3. den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist,

    4. den Vertragsgegenstand zurück zu nehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.

  6. Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von MAYFLOWER gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.

  7. Vereinbarungen über Nutzungsrechte und Vervielfältigung bleiben gesonderten Lizenzvereinbarungen vorbehalten.

§ 14 Datenschutz

  1. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz und § 3 Abs. 5 Teledienstedatenschutzgesetz darüber unterrichtet, dass MAYFLOWER seine Adressdaten in maschinenlesbarer Form erfasst und für sich aus dem Vertrag ergebende Aufgaben maschinell verarbeitet.

  2. Soweit sich MAYFLOWER zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter bedient, ist MAYFLOWER berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

  3. Beide Vertragsparteien müssen Passworte geheimhalten und diese unverzüglich ändern, sobald die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von dem Passwort erhalten haben. Der Kunde wird MAYFLOWER sofort unterrichten, wenn ein entsprechender Verdacht besteht. Gleiches gilt umgekehrt für MAYFLOWER, wenn sie Änderungen an Passwörtern vornimmt, die für den Kunden und dessen Tätigkeiten von Bedeutung sind. Die Übermittlung der neuen Passwörter erfolgt gemäß Absprache zwischen den Vertragsparteien ausschließlich an dazu besonders autorisierte Personen des jeweiligen Vertragspartners.

  4. MAYFLOWER darf auf der Grundlage des Teledienstedatenschutzgesetzes (§ 5 TDDSG) bzw. den jeweils geltenden bereichsspezifischen Datenschutzregelungen personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses (d.h. für die Begründung und etwaige Änderungen des Vertragsverhältnisses einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung und der Bereitstellung von Standleitungen) notwendig ist (Bestandsdaten). Diese Befugnis gilt auch für einen von MAYFLOWER beauftragten Dritten, der seinen Sitz auch im Ausland haben kann.

  5. Die Bestandsdaten werden spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht. Soweit Kunden gegen die Höhe der in der Rechnung gestellten Verbindungsentgelte Einwendungen erhoben haben, dürfen die Abrechnungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Ferner können Bestandsdaten bis zum Ablauf von zwei Jahren gespeichert bleiben, sofern Beschwerdebearbeitungen sowie sonstige Gründe einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertragsverhältnisses dies erfordern. Im übrigen darf die Löschung von Bestands- und Abrechnungsdaten unterbleiben, soweit dies gesetzliche Regelungen vorsehen oder die Verfolgung von Ansprüchen dies erfordert.



§ 15 Schlussabstimmungen

  1. Die Abgabe von Willenserklärungen und die Kommunikation kann unter Verwendung jedes verfügbaren Mediums (Post, Telefax, E-Mail, etc.) erfolgen, sofern in diesen Geschäftsbedingungen oder dem zugrunde liegenden Vertrag eine andere Form nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

  2. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus den vertraglichen Beziehungen mit MAYFLOWER nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch MAYFLOWER einem Dritten abtreten oder übertragen.

  3. Erfüllungsort ist München, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund der Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrages ist – soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – München. MAYFLOWER bleibt es vorbehalten, Klagen gegen den Kunden an dessen allgemeinen oder sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu erheben.

  4. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht unter Ausschluss des vereinheitlichten Rechts (z.B. UN-Kaufrecht).

  5. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht.

MAYFLOWER GmbH
Mannhardtstrasse 6
80538 München

Geschäftsführer
Albrecht Günther
Johann-Peter Hartmann
Björn Schotte
Gregor Streng

Sitz der Gesellschaft
München

Handelsregister
Amtsgericht München
HRB 142039
Ust-ID DE813407140